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Die ErP Richtlinie
Die Europäische Union gibt mit der ErP Richtlinie hohe Ziele für den Klimaschutz vor. Die sogenannte 20/20/20-Energiepolitik fordert bis 2020 im Vergleich zu 1990:
- 20% Reduktion der Treibhausgas-Emissionen
- 20% Mehrnutzung von erneuerbaren Energien
- 20% Reduktion des CO2 Ausstoßes
ErP steht für Energy related Products und gibt in verschiedenen Lots die Rahmenbedingungen & Mindestanforderungen für energieverbrauchende Produkte vor. Geregelt ist hier unter anderem der Stromverbrauch und die erlaubten Schallleistungen:
- Lot 10 gilt für Raumklimageräte bis zu 12 kW Kälteleistung
- Lot 1 gilt für Wärmepumpen bis zu 400 kW Heizleistung
Diese Bestimmungen sind 2013 in Kraft getreten und jedem Verbraucher zumeist durch das EU-Energielabel bekannt. Darauf sind alle Werte dokumentiert und erlauben einen einfachen Vergleich, um ein höherwertiges Produkt auf den ersten Blick zu erkennen. Zudem muss jeder Hersteller oder Importeur seine Daten in Prospekten sowie auf seiner Website zugänglich machen. Den entsprechenden Link zur Ecodesign-Website finden Sie unten.
Fragen und Antworten
Klimaanlagen haben sich heute längst auch im privaten Bereich durchgesetzt. Immer mehr Eigenheim- und Wohnungsbesitzer setzen auf den Komfort angenehmer Kühle.
Aufgrund innovativer Technologien sind viele der angebotenen Klimageräte, wie zum Beispiel von TOSHIBA, hoch effizient. Durch die neue ErP-Richtlinie lassen sich Raumklimageräte noch besser hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit differenzieren.
Anbieter ineffizienter Geräte werden ihren Marktzugang verlieren.
Ab Jänner 2013 wird die Skala der Energieeffizienzklasse A um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert.
Zusätzlich ist in der Klassifizierung auch die Geräuschemission (Schallleistungspegel des Innen- und Außengerätes) berücksichtigt.
Bisher wurden nur der EER (Bewertung der Effizienz im Kühlbetrieb) und der COP (Bewertung der Effizienz im Heizbetrieb) angegeben. Diese Werte waren ausschließlich auf einen einzigen Punkt hin ausgelegt.
Bei den neuen Kennzahlen SEER und SCOP sind mehrere Messpunkte definiert, die alle in die Klassifizierung einfließen. Das „S“ steht für „Saisonal“.
Messpunkte im Kühlbereich:
Diese liegen bei 20 °C, 25 °C, 30 °C und 35 °C Außentemperatur. Für den Kühlbetrieb wurden die Klimadaten aus Straßburg stellvertretend für ganz Europa angenommen.
Entsprechend der Temperaturverläufe wurden die Messpunkte unterschiedlich gewichtet.
Messpunkte im Heizbereich:
Für den Heizbetrieb wurde kein europaweit einheitliches Temperaturprofil erstellt. Es folgte eine Einteilung in drei Klimazonen: Nord-, Mittel- und Südeuropa mit unterschiedlichen Lastprofilen.
Die Messpunkte liegen einheitlich bei 12 °C, 7 °C, 2 °C und – 7°C Außentemperatur.
Die klimatischen Bedingungen haben großen Einfluss auf die Performance der Klimaanlagen im Wärmepumpenmodus. Daher wurden innerhalb der EU drei Zonen gebildet:
Nordeuropa: kalt
Mitteleuropa: mittel
Südeuropa: warm
Die ErP-Richtlinie für Raumklimageräte (Lot 10) trat mit 1.1.2013 in Kraft und gilt in allen Staaten der EU ohne nationale Übergangsfristen.